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Pflegeversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung-gkv

Die Pflegeversicherung deckt zusätzlich zur Krankenversicherung die Kosten bei einer entstandenen Pflegebedürftigkeit ab. Dies kann die stationäre Pflege im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung sein, oder aber die häusliche Pflege durch einen Familienangehörigen oder spezielle Pflegepersonal. In diesem Fall zahlt die Pflegeversicherung ein so genanntes Pflegegeld. Dazu gibt es Richtlinien, die festlegen, wann und wie viel Pflegegeld gezahlt wird. Den Pflegegeldbasissatz gibt es zum Beispiel dann, wenn eine Person mindestens zwei grundbedürftige Tätigkeiten nicht mehr selbstständig ausüben kann. Das kann beispielsweise ein Toilettengang oder die tägliche Körperpflege sein. Auch grundsätzlich notwendige Hausarbeiten wie kochen, putzen oder Wäsche waschen gehören dazu.

Bei der Höhe des Pflegegeldes wird zwischen der Pflege durch einen nahestehenden Angehörigen und der eines professionellen Pflegepersonals unterschieden. Da das Personal speziell für diesen Zweck ausgebildet worden ist und in der Regel täglich ins Haus kommen muss, werden hierfür wesentlich höhere Beträge gezahlt, als wenn ein Angehöriger, der vielleicht sowieso schon im selben Haus wohnt, die Pflege übernimmt. Weiterhin bemisst sich die Höhe des Pflegegeldes nach der so genannten Stufe der Pflegebedürftigkeit. Diese Stufen sehen wie folgt aus:

  1. Eine pflegebedürftige Person braucht in der Regel einmal am Tag Hilfe für Tätigkeiten, die sie nicht mehr alleine ausüben kann.
  2. Eine pflegebedürftige Person benötigt bis zu dreimal täglich Hilfe für alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege etc., die sie nicht mehr selbstständig ausüben kann.
  3. Eine pflegebedürftige Person kann keinerlei selbstständige Tätigkeiten mehr auszuüben und benötigt daher Hilfe und um die Uhr.

In einer gesetzlichen Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung automatisch enthalten, auch für Familienangehörige. Als Beitrag sind für diese Versicherung zur Zeit 1,7 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens zu zahlen. Der Arbeitgeber übernimmt dabei analog zur Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge.

In einer privaten Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung dagegen nicht automatisch enthalten. Der Versicherte muss also zusätzlich zur Krankenversicherung eine private Pflegeversicherung abschließen. Auch bei der Bemessung des Beitragssatzes gibt es Unterschiede. Während dieser Satz bei der gesetzlichen Versicherung - wie bereits beschrieben - pauschal berechnet wird, ist er bei einer privaten Krankenversicherung variabel und berechnet sich nach Alter und eventuellen Vorerkrankungen.

Fazit: Da unsere Gesellschaft immer älter wird und somit auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen wächst, ist eine Pflegeversicherung heute unabdingbar. Während die Kosten bei der gesetzlichen Krankenversicherung transparent und einfach zu berechnen sind, hängen sie bei einer privaten Krankenversicherung wiederum von mehreren Faktoren ab. Die Pflegeversicherung sollte somit in die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf jeden Fall miteinbezogen werden.

 

 

 

 
 
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