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Gesetzliche Krankenversicherung-gkv

Gesetzliche Krankenversicherung-gkv

Die gesetzliche Krankenversicherung (gkv) arbeitet nach dem so genannten Solidaritätsprinzip. Damit ist gemeint, dass alle Mitglieder in ihrer Gesamtheit die Ausgaben für die Gesundheit aller Versicherten übernehmen – dazu gehören auch Rentner, Ehepartner und sonstige beitragsfrei versicherte Mitglieder. Die Beitragszahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich in Abhängigkeit vom monatlichen Gehalt, von dem ein bestimmter Prozentwert an Beiträgen zu bezahlen ist. So fallen die Beitragszahlungen der Mitglieder sehr unterschiedlich aus, obwohl die Krankenkasse jedem den gleichen Leistungsumfang bietet.

Bis Ende März 2007 war es nur unter erheblichen Schwierigkeiten und in Ausnahmefällen möglich, zur gesetzlichen Krankenkasse (gkv) zurückzukehren, wenn man zwischenzeitlich zu einer privaten Krankenversicherung gewechselt hat. Mit Verabschiedung einer neuen Versicherungspflicht müssen nun ehemalige Versicherte, wenn sie ihren Schutz bei der privaten Krankenversicherung verloren haben, wieder zum Basistarif in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Dies schafft dem Versicherten mehr Flexibilität, da der Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht mehr als absolut endgültig anzusehen ist.

Obwohl viele selbstständige und Unternehmer aufgrund niedrigerer Beiträge in eine private Krankenversicherung wechseln, kann sich dennoch ein Verbleiben in der gesetzlichen Krankenkasse auch für diese Berufsgruppen lohnen. So ist zum Beispiel ein Ehepartner, der kein eigenes Einkommen hat, automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung des Versicherten mitversichert und muss dafür keinen Extra-Beitrag bezahlen. So kann die gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen billiger sein, als wenn zwei Personen getrennt voneinander in einer privaten Krankenversicherung versichert sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die relativ konstanten Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenkasse (gkv). Während bei einer privaten Krankenversicherung die Beiträge mit zunehmendem Alter exorbitant steigen, sind bei der gesetzlichen Krankenkasse nur geringe Mehrkosten in Kauf zu nehmen. In Ihrer persönlichen Lebensplanung sollten Sie diesen Faktor unbedingt berücksichtigen.

Generell ist die gesetzliche Krankenversicherung (gkv) für alle Arbeitnehmer Pflicht, solange sie unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese Grenze liegt momentan bei einem Jahreseinkommen von 47.700 Euro, hinzu kommen Einmalzahlung sowie Sondergratifikationen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Wer über dieser Grenze liegt, kann selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Ebenso Beamte, Selbstständige und Freiberufler.

Fazit: Obwohl sich die Bedingungen für die Versicherten im letzten Jahr deutlich verbessert haben, sollten Sie sehr gründlich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung abwägen. Da die Beitragsbemessung von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, kann man nicht pauschal sagen, welche Versicherung die günstigere ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

 

 

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